Bildungsurlaube

Gönnen Sie sich einen Bildungsurlaub – es ist Ihr gutes Recht!
Wenn Sie in Hamburg arbeiten und länger als ein halbes Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, können Sie innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Tage Bildungsurlaub nehmen, der nicht von Ihrem Erholungsurlaub abgezogen werden und Ihnen auch sonst keine beruflichen Nachteile bringen darf (Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz).
Tipps zur Anmeldung
- Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung per Post. Bitte legen Sie diese Anmeldebestätigung vor, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung für den Bildungsurlaub anmelden. Der Antrag auf Freistellung soll dem Arbeitgeber sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
- Nach Beendigung des Bildungsurlaubs erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen vorlegen müssen.
Zahlung
Das Entgelt wird von uns eine Woche nach Beginn der Veranstaltung per Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. Eine andere Zahlungsart ist leider nicht möglich. (Aus technischen Gründen erfolgen Abbuchungen nur in der ersten Monatshälfte, eine in der zweiten Monatshälfte fällige Abbuchung verschiebt sich dadurch auf die ersten Werktage des Folgemonats.)
Über die besonderen Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube hinaus gelten die Regelungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen.






