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Home > Kurse > Teilnahmebedingungen

 

1.   Anmeldung

2.   Beratung und Einstufung

3.   Entgelt und zusätzliche Kosten

4.   Entgeltermäßigung

5.   Zahlung

6.   Veranstaltungsvoraussetzungen

7.   Rücktritt

8.   Kündigung

9.   Umbuchung

10. Teilnahmebescheinigung

11. Datenschutz

12. Haftung

13. Exkursionen,Studienreisen

14. Wechsel der Kursleitung

15. Gutschein

Für Bildungsurlaub gelten besondere Teilnahmebedingungen!

 

1.Anmeldung

• Anmeldungen sind sofort nach Erscheinen der Programmveröffentlichung möglich. Sie können per Anmeldekarte, Fax, E-Mail, Online-Anmeldeformular und telefonisch erfolgen. Ihre Anmeldungen bearbeiten wir grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs.

• Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Wir senden Ihnen eine entsprechende Anmeldebestätigung zu, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass das endgültige Zustandekommen des Kurses vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl (siehe Nr. 6 Veranstaltungsvoraussetzungen) abhängt.

• Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei Ihrer Anmeldung, eine Ersatzveranstaltung anzugeben. Sollte Ihr Wunschkurs belegt sein und Sie haben uns einen Ersatzkurs benannt, buchen wir Sie, wenn möglich, für diese Veranstaltung und informieren Sie entsprechend.

• Belegen Sie einen Fortsetzungskurs, der sich über zwei oder mehr Semester erstreckt, besteht die Möglichkeit, sich vorab in Ihrem Kurs verbindlich für den Folgekurs anzumelden.

• Bitte kommen Sie auf jeden Fall zur 1. Veranstaltung, falls Sie wider Erwarten keine Mitteilung von der VHS erhalten haben.

• Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die 1. Veranstaltung nicht als Probestunde gilt. Sollten Sie Zweifel bezüglich Ihrer Vorkenntnisse haben, nutzen Sie bitte unbedingt unsere Beratungsmöglichkeiten.

• Wer sich zum Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule anmeldet, sollte das 16. Lebensjahr vollendet haben. Veranstaltungen der Jungen Volkshochschule (JVHS) können von jungen Leuten im Alter von 13–18 Jahren besucht werden. Informationen hierzu erhalten Sie in den VHS-Zentren.

 

2. Beratung und Einstufung

• Für die Bereiche Grundbildung und Deutsch als Fremdsprache bieten wir Ihnen persönliche Beratung an. Diese ist Voraussetzung für die Anmeldung.

• Hinweise zu den Einstufungsberatungen für Fremdsprachen finden Sie auf den jeweiligen Sprachenseiten.

 

3. Entgelt und zusätzliche Kosten

 

• Die Höhe des Teilnahmeentgelts für die einzelnen Veranstaltungen ist in dieser Publikation angegeben. Das Mindestentgelt beträgt pro Kurs 25 €, bei Veranstaltungen mit mehr als 29 Unterrichtsstunden 50€.

• Zusatzentgelte bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (siehe 6.), Materialumlagen (MK), Nutzungspauschalen (NP), Modellgelder, Prüfungsgebühren, Lehrwerke etc. sind in voller Höhe ohne Ermäßigung zu zahlen.

• Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts unabhängig von Ihrer Teilnahme (siehe Nr. 7 Rücktritt).

 

4. Entgeltermäßigung

Sie können eine Ermäßigung bis maximal zur Höhe des Mindestentgeltes auf das Entgelt, nicht jedoch auf die zusätzlichen Kosten (siehe Nr. 3) erhalten, wenn Sie am Tag Ihrer Anmeldung einer der unten genannten Personengruppen angehören:

Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Teilnehmende an einem sozialen oder ökologischen Jahr erhalten eine Ermäßigung von 50% auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.

Schwerbehinderte mit mind. 50% Behinderungsgrad erhalten eine Ermäßigung von 25% auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.

Rentner/innen, Pensionär/innen oder Personen, die über 65 Jahre alt sind, erhalten eine Ermäßigung von 10% auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Einkommensverhältnisse es zulassen, das volle Entgelt zu bezahlen.

Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/innen, Eltern mit dem niedrigsten Kita-Gebührensatz, Empfänger/innen von Existenzgründerzuschuss und Au-Pair erhalten eine Ermäßigung von 25% auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.

Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten einen Kurs pro Semester zum Mindestentgelt. Ab dem zweiten Kurs erhalten sie eine Ermäßigung von 25% auf das Entgelt für alle weiteren gebuchten Kurse.

• Haben Sie ein niedriges Einkommen, erhalten Sie auf Antrag einen Kurs pro Semester zum Mindestentgelt. Ab dem zweiten Kurs erhalten Sie ebenfalls auf Antrag eine Ermäßigung von 25% auf das Entgelt für alle weiteren gebuchten Kurse.

• Das Mindestentgelt entfällt für Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen, Empfänger/innen von Sozialhilfe und für Teilnehmer/innen mit niedrigem Einkommen (auf Antrag) für Alphabetisierungskurse in den Bereichen Grundbildung und Deutsch als Fremdsprache.

Es kann nur ein Ermäßigungsgrund pro Semester in Anspruch genommen werden. Bei Anmeldungen, für die Ihre Firma das Entgelt übernimmt, ist keine Ermäßigungsmöglichkeit gegeben.

Veranstaltungen mit Beginn ab Januar werden zum Frühjahrssemester gerechnet.

Kurse mit dem 100%-Zeichen können in keinem Fall ermäßigt werden, Kurse mit dem Kassenzeichen nur für Mindestentgeltzahler/innen.

Möchten Sie eine Entgeltermäßigung in Anspruch nehmen, senden Sie uns bitte die entsprechenden Belege mit der Anmeldung zu oder legen Sie diese bei der Anmeldung im VHS-Zentrum vor. (z.B. Studienausweis, Wehrpass, Zivildienstausweis, Schülerausweis, Ausbildungsvertrag, Schwerbehindertenausweis, Rentenausweis, Ausweis, Kitabewilligungsbescheid des Jugendamtes, Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit und Besucherkarte, Leistungsbescheid des Sozialamtes, Sozialkarte, Wohngeldbescheid). Fehlen die o.g. Unterlagen, werden Sie als Vollzahler/in gebucht. Reichen Sie in diesem Fall die erforderlichen Unterlagen bitte unbedingt spätestens bis zum 2. Veranstaltungstag, bei Wochenendveranstaltungen bis 1 Tag nach Veranstaltungsende ein. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht berücksichtigt werden und es ist das volle Entgelt zu zahlen. Maßgebend ist das Eingangsdatum bei der VHS.


Rabatte, die im Rahmen von Sonderaktionen gewährt werden, fallen unter spezielle Bedingungen, die Sie in den VHS-Zentren erfragen können.
Kurse des VHS-Vereins Hamburg Ost e.V.


Kurse, die mit einem „ROV“ gekennzeichnet sind, sind Veranstaltungen des Volkshochschulvereins Hamburg Ost e.V. Für diese Kurse gelten abweichende Ermäßigungsmöglichkeiten nach den Teilnahmebedingungen des Vereins, die Sie in der Geschäftsstelle des Vereins, Berner Heerweg 183, einsehen können.

 

5. Zahlung

Durch die Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts. Das Entgelt wird von uns 3 Wochen nach Beginn der Veranstaltung, bei Wochenendveranstaltungen eine Woche nach Veranstaltungsbeginn, per Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. Aus technischen Gründen erfolgen Abbuchungen nur in der ersten Monatshälfte, eine in der zweiten Monatshälfte fällige Abbuchung verschiebt sich dadurch auf die ersten Werktage des Folgemonats.

Bei persönlicher Anmeldung können Sie auch per EC-Karte zahlen. In diesem Fall wird das Entgelt sofort Ihrem Konto belastet.

Wenn die VHS das Entgelt nicht von Ihrem Konto einziehen konnte, wird die Bearbeitung dieser Forderung unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen an ein Inkasso-Unternehmen übergeben. In diesem Fall können Ihnen weitere Kosten entstehen.

Beträgt das Entgelt einer Veranstaltung mehr als 150 €, räumt die VHS Ihnen die Möglichkeit einer Teilzahlung ein. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem VHS-Zentrum.

 

6.Veranstaltungsvoraussetzungen

Veranstaltungen können grundsätzlich nur stattfinden, wenn sich mindestens 12 Personen angemeldet haben (Ausnahme: Kleingruppenkurse).

Haben sich weniger Teilnehmer/innen angemeldet, entscheidet die VHS über Schließung oder Weiterführung des Kurses. Bei Weiterführung macht die VHS Ihnen ein neues Vertragsangebot. Dabei kommen die Verkürzung des Unterrichts und/oder die Erhebung eines erhöhten Entgelts in Betracht. Bitte beachten Sie, dass wir auf das erhöhte Entgelt keinerlei Ermäßigung gewähren können.

Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erstattet die VHS Ihnen das gezahlte Entgelt zurück.

Wird eine laufende Veranstaltung aus von der VHS zu vertretenden Gründen abgebrochen, wird das Entgelt anteilig zurückgezahlt.

Die VHS behält sich für alle von ihr genutzten Veranstaltungsorte das Hausrecht vor. Unter bestimmten - gesondert geregelten Bedingungen - können Teilnehmer/innen vom weiteren Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

7. Rücktritt

A. Gesetzliches Widerrufsrecht nach BGB

Ihr Widerrufsrecht

Sie können Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung der Hamburger Volkshochschule innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Anmeldebestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist an das jeweilige in der Anmeldebestätigung genannte VHS-Zentrum zu richten.

 

Erlöschen des Widerrufsrechts

Bitte beachten Sie, dass nach BGB Ihr Widerrufsrecht jedoch auch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erlischt, sofern die gebuchte Veranstaltung begonnen hat und der erste Termin tatsächlich angeboten worden ist. Auf eine tatsächliche Teilnahme Ihrerseits am ersten Termin der Veranstaltung kommt es hingegen nicht an.

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Für den Fall, dass die von Ihnen gebuchte Veranstaltung noch nicht begonnen hat und Sie innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen haben, entstehen Ihnen weder Stornogebühren noch sonstige Widerrufskosten oder Gebühren und bereits entrichtete Teilnahmeentgelte werden zurückgezahlt.

Liegt kein wirksamer Widerruf vor, ist das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie nach einem unwirksamen Widerruf an den weiteren Terminen nicht mehr teilnehmen.

 

 

B. Rücktrittsbedingungen der Hamburger Volkshochschule zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht

Wenn Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall Ihrem VHS-Zentrum schriftlich mit. Dabei müssen die u.g. Fristen eingehalten werden.

Mündliche oder telefonische Abmeldungen in einem VHS-Zentrum oder schriftliche, telefonische oder mündliche Hinweise an Ihre Kursleitung können wir leider nicht akzeptieren.

Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.

 

Die Rücktrittsfrist endet 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Wird diese Frist nicht eingehalten, sind Sie zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet. Bei ausgefallenen Veranstaltungen entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten durch einen verspäteten Rücktritt.

Das Rücktrittsrecht für Veranstaltungen, die außerhalb Hamburgs durchgeführt werden, wird im Einzelfall gesondert geregelt.

Maßgebend ist das Eingangsdatum Ihrer Kursstornierung bei der VHS.

Für Prüfungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen.

Sollte Ihre Stornierung rechtzeitig eingegangen sein und Sie haben bereits bezahlt, wird Ihnen selbstverständlich das Entgelt erstattet.

 

8. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist für die Dauer der gebuchten Veranstaltung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

9. Umbuchung

Wenn Sie einen Kurs bis 7 Tage vor Beginn wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an die Anmeldung. Nach dieser Frist ist ein Wechsel nur vor dem 3. Veranstaltungstag möglich und bedarf einer Vereinbarung. Wenden Sie sich dafür bitte an das VHS-Zentrum. Eine Umbuchung ist nur möglich, soweit im gewünschten Kurs ein Platz zur Verfügung steht.

Bei Wochenend- und Kompaktkursen ist ein Wechsel nur bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn möglich.


10. Teilnahmebescheinigung

Wünschen Sie eine Teilnahmebescheinigung über Ihre regelmäßige Teilnahme, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Kursleitung. Für Teilnahmebescheinigungen, die Sie erst nach Ende der Veranstaltung beantragen, fallen Bearbeitungskosten in Höhe von 5 € an.


11. Datenschutz


Ihre Bestandsdaten und freiwilligen Angaben verwenden wir zur Erbringung unserer Leistungen und für Ihre zukünftige Betreuung mit Informationen rund um das Angebot der VHS per Post. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir mit Ihrer Zustimmung, um Sie in unserem Newsletter über Kurse und Angebote zu informieren. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken statt. Wenn Sie gar keine Informationen über Angebote und Dienstleistungen der VHS wünschen, können Sie uns dieses jederzeit formlos mitteilen, z.B. per Mail an newsletter@vhs-hamburg.de oder schriftlich an eines der VHS-Häuser.


12. Haftung

Die Teilnehmer/innen besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Die VHS übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen der Kursteilnehmer/innen, es sei denn, dass die VHS den Unfall der Person durch fahrlässige Pflichtverletzung, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.

 

13. Exkursionen, Studienreisen

Bei den im Rahmen der Veranstaltungen angebotenen Exkursionen und bei Studienreisen tritt die VHS im Sinne des Reisevertragsrechts nur als Vermittlerin auf, es sei denn, es ist anders geregelt.


14. Wechsel der Kursleitung


Die VHS behält sich vor, aus wichtigen Gründen Kurse mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen sowie den Veranstaltungsort zu wechseln. Daraus entsteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

 

15. Gutschein


Die VHS bietet die Möglichkeit, Geschenkgutscheine für Veranstaltungen zu erwerben. Für Gutscheine gelten besondere Geschäftsbedingungen, die in den VHS-Häusern eingesehen werden können.

Insbesondere gilt:
- Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an einer oder mehreren Veranstaltungen bis zum Gesamtwert des Gutscheins.

- Nach einer Frist von 3 Jahren (nach dem Ausstellungsdatum) verfällt der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins.

- Der Besitz eines Gutscheins berechtigt nicht zur Teilnahme an einer ausgebuchten Veranstaltung.

- Der Gutschein ist bei Erwerb sofort zu bezahlen.

- Gutscheine können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld oder Rückzahlung von Geld eingetauscht werden.

 

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Weiterbildungsberatung:
Wir beraten Sie durch unsere Fachkräfte in den VHS-Häusern.

Sie möchten sich beruflich weiterbilden?
Sie finden Angebote in den Bereichen "Betriebswirtschaft/Professionalität und Persönlichkeit" und "Privates Wirtschaften und Recht" sowie unter den Stichworten EDV, Fremdsprachen und Mathematik.

Zertifikate
In vielen Veranstaltungen können Sie an einer Prüfung teilnehmen und ein Zertifikat erwerben.

 

Teilnahmebedingungen Bildungsurlaub

Die Teilnahme an Bildungsurlauben ist grundsätzlich für Arbeitnehmer/innen vorgesehen. Sofern Restplätze vorhanden sind, können auch andere Teilnehmer/innen berücksichtigt werden.

Bei den im Rahmen von Bildungsurlauben angebotenen Exkursionen und Reisen u. ä. tritt die VHS im Sinne des Reisevertragsrechts nur als Vermittlerin auf, es sei denn, es ist anders geregelt. Es gelten die jeweiligen Rücktrittsbedingungen des Reiseveranstalters gemäß Reisevertragsrecht.

Anspruch

Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz vom 21. Januar 1974 haben Sie einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in Hamburg haben und bereits länger als ein halbes Jahr bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Sie können dann innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Tage Bildungsurlaub nehmen, der nicht von Ihrem Erholungsurlaub abgezogen werden und Ihnen auch sonst keine beruflichen Nachteile bringen darf.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig über das Anmeldeformular online an und führen Sie die Anmeldung "als Bildungsurlaub anmelden" weiter. Oder senden Sie die Anmeldung möglichst frühzeitig an die entsprechende regionale VHS-Adresse. Geben Sie bitte an, ob Sie eine Anmeldebestätigung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz oder eines anderen Bundeslandes brauchen. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung.

Bitte legen Sie diese Anmeldebestätigung vor, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung für den Bildungsurlaub anmelden. Der Antrag auf Freistellung soll dem Arbeitgeber sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Zahlung

Das Entgelt wird von uns eine Woche nach Beginn der Veranstaltung per Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. (Aus technischen Gründen erfolgen Abbuchungen nur in der ersten Monatshälfte, eine in der zweiten Monatshälfte fällige Abbuchung verschiebt sich dadurch auf die ersten Werktage des Folgemonats.) Wenn die VHS das Entgelt nicht von Ihrem Konto einziehen konnte, wird die Bearbeitung der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen übergeben. In diesem Fall können Ihnen weitere Kosten entstehen.

Entgeltermäßigung

Einzelheiten siehe allgemeine Teilnahmebedingungen.

Veranstaltungen der politischen Bildung werden bereits zu einem ermäßigten Entgelt angeboten. Eine weitere Ermäßigung ist nur bei Empfänger/innen von ALG II, Sozialhilfe und Teilnehmenden mit geringem Einkommen entsprechend den allgemeinen Teilnahmebedingungen möglich. Das Mindestentgelt beträgt 75 €. (ggf. zuzüglich Nutzungspauschale, Materialkosten, etc.)

Für einige Veranstaltungen gilt: "Für diese Veranstaltung kann in keinem Fall eine Ermäßigung oder ein Erlass gewährt werden."

Bildungsurlaube sind mit folgendem Hinweis gekennzeichnet: "Als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltung."

NP = Nutzungspauschale, auf die eine Ermäßigung nicht möglich ist.

MK = Materialkosten, auf die eine Ermäßigung nicht möglich ist.

Bescheinigung

Nach Beendigung des Bildungsurlaubs erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen vorlegen müssen.

Versicherung

Wir weisen darauf hin, daß Sie im Bildungsurlaub nicht durch die VHS versichert sind. Wir empfehlen Ihnen bei einem Bildungsurlaub außerhalb Hamburgs den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung und einer Reise-Unfallversicherung.

Rücktritt

Bei Bildungsurlauben, die in Hamburg stattfinden, können Sie bis 14 Tage vor Beginn schriftlich zurücktreten. Bei Bildungsurlauben mit auswärtiger Unterbringung beträgt die Rücktrittsfrist gegenüber der VHS vier Wochen. Das Rücktrittsrecht für Veranstaltungen, die außerhalb Hamburgs durchgeführt werden, wird im Einzelfall gesondert geregelt.

Über die besonderen Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube hinaus gelten die Regelungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen.



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Keine Kurse in den Ferien
Keine Kurse in den Ferien | Foto: www.pixelio.de | Dieter Schütz
Bitte beachten Sie: In der Regel finden unsere Kurse während der Hamburger Schulferien NICHT statt!
"fast belegt" oder "belegt"?
Bitte melden Sie sich auch bei Kursen, die so gekennzeichnet sind, an. Sie kommen dann auf eine Warteliste von der Sie gegebenenfalls nachrücken oder bei großem Interesse richten wir einen Parallelkurs ein.
Ermäßigungen
Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entgeltermäßigung zusteht!
Der Einstieg in Weiterbildung darf nicht am Geldbeutel scheitern. Daher bieten wir Ihnen eine Reihe von Ermäßigungen an.
Vielleicht können auch Sie davon profitieren? mehr
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