Übersicht der Ermäßigungen

Die Hamburger Volkshochschule ist ein Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie hat von der Stadt einen anspruchsvollen Bildungsauftrag erhalten: Jeder Erwachsenen/jedem Erwachsenen einen ungehinderten Zugang zu Bildung zu ermöglichen - ganz gleich wie es um den privaten Geldbeutel bestellt sein mag.
Zu diesem Zweck unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg die VHS mit finanziellen Mitteln in erheblichem Umfang. Diese Unterstützung geben wir gern in Form von Entgelt-Ermäßigungen an Sie weiter, denn der Zugang zu Bildung darf keine Frage der sozialen Herkunft sein!

Im Gegensatz zum allgemeinen Angebot der Hamburger Volkshochschule, wo Sie je nach individuellen Lebensumständen eine Entgeltermäßigung erhalten können, werden die Kurse im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Integration pauschal gefördert:
- Für die DaF-Kurse auf den Grundstufen A1 und A2 zahlen die Teilnehmer/innen grundsätzlich nur das Mindestentgelt (50 €/25 €).
- Einbürgerungskurse kosten nur 1 € je Unterrichtsstunde.
- Das umfassende Angebot an Integrationskursen wird in großem Umfang vom Bund gefördert.

Ob und in welcher Höhe auch Sie eine Ermäßigung erhalten können, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht!
Was Sie tun müssen, um Ihre Ermäßigung in Anspruch zu nehmen, erfahren Sie am Ende dieser Seite, gleich nach dieser Übersicht.
Bin ich berechtigt?
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Das Mindestentgelt* entfällt für Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen, Empfänger/innen von Sozialhilfe und für Teilnehmer/innen mit niedrigem Einkommen (auf Antrag) für Alphabetisierungskurse in den Bereichen Grundbildung und Deutsch als Fremdsprache.
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Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie Teilnehmende an einem sozialen oder ökologischen Jahr erhalten eine Ermäßigung von 50% auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.
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Schwerbehinderte mit mind. 50% Behinderungsgrad erhalten eine Ermäßigung von 25% auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.
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Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/innen, Eltern mit dem niedrigsten Kita-Gebührensatz, Empfänger/innen von Existenzgründerzuschuss und Au-Pair erhalten eine Ermäßigung von 25% auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.
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Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfeempfänger/innen erhalten einen Kurs pro Semester zum Mindestentgelt*. Ab dem zweiten Kurs
erhalten sie eine Ermäßigung von 25% auf das Entgelt für alle weiteren gebuchten Kurse.
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Haben Sie ein niedriges Einkommen, erhalten Sie auf Antrag einen Kurs pro Semester zum Mindestentgelt*. Ab dem zweiten Kurs erhalten Sie ebenfalls
auf Antrag eine Ermäßigung von 25% auf das Entgelt für alle weiteren gebuchten Kurse.
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Rentner/innen, Pensionär/innen oder Personen, die über 65 Jahre alt sind, erhalten eine Ermäßigung von 10% auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Einkommensverhältnisse es zulassen, das volle Entgelt zu bezahlen. |
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* Das Mindestentgelt beträgt pro Kurs 25 €, bei Veranstaltungen mit mehr als 29 Unterrichtsstunden 50 €.
Ausnahmen und Sonderfälle
Es kann nur ein Ermäßigungsgrund pro Semester in Anspruch genommen werden.
Bei Anmeldungen, für die Ihre Firma das Entgelt übernimmt, ist keine
Ermäßigungsmöglichkeit gegeben.
Veranstaltungen mit Beginn ab Januar werden zum Frühjahrssemester gerechnet.
Kurse mit dem 100%-Zeichen können in keinem Fall ermäßigt werden, Kurse mit dem Kassenzeichen nur für Mindestentgeltzahler/innen.
Kurse des VHS-Vereins Hamburg Ost e.V.
Kurse, die mit einem „ROV“ gekennzeichnet sind, sind Veranstaltungen des Volkshochschulvereins Hamburg Ost e.V. Für diese Kurse gelten abweichende Ermäßigungsmöglichkeiten nach den Teilnahmebedingungen des Vereins, die Sie in der Geschäftsstelle des Vereins, Berner Heerweg 183, einsehen können.
Zusatzentgelte
sind in voller Höhe ohne Ermäßigung zu zahlen.
Rabatte, die im Rahmen von Sonderaktionen gewährt werden (z.B. BUDNI-Rabatt bzw. Sparda-Bank-Rabatt für Neukunden), fallen unter spezielle Bedingungen, die Sie in den VHS-Zentren erfragen können.
Was muss ich tun, um eine Entgeltermäßigung zu erhalten?
Möchten Sie eine Entgeltermäßigung in Anspruch nehmen, senden Sie uns bitte die entsprechenden Belege mit der Anmeldung zu oder legen Sie diese
bei der Anmeldung im VHS-Zentrum vor. (z.B. Studienausweis, Wehrpass, Zivildienstausweis, Schülerausweis, Ausbildungsvertrag, Schwerbehindertenausweis, Rentenausweis, Ausweis, Kitabewilligungsbescheid des Jugendamtes, Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit und Besucherkarte, Leistungsbescheid des Sozialamtes, Wohngeldbescheid).
Fehlen die o.g. Unterlagen, werden Sie als Vollzahler/in gebucht. Reichen Sie in diesem Fall die erforderlichen Unterlagen bitte unbedingt spätestens bis zum 2. Veranstaltungstag, bei Wochenendveranstaltungen bis 1 Tag nach Veranstaltungsende ein. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht berücksichtigt werden und es ist das volle Entgelt zu zahlen. Maßgebend ist das Eingangsdatum bei der VHS.
Weitere Informationen zum Ablauf der Anmeldung und der Abwicklung der Zahlung finden Sie in unseren Telnahmebedingungen.
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