Bildungsurlaub

Bildungsurlaube

Gönnen Sie sich einen Bildungsurlaub – es ist Ihr gutes Recht!

Wenn Sie in Hamburg arbeiten und länger als ein halbes Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, können Sie innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Tage Bildungsurlaub nehmen, der nicht von Ihrem Erholungsurlaub abgezogen werden und Ihnen auch sonst keine beruflichen Nachteile bringen darf (Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz).

Alle unsere Bildungsurlaube finden Sie hier>>

Hinweise zur Anmeldung

  • Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung per Post. Bitte legen Sie diese Anmeldebestätigung vor, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung für den Bildungsurlaub anmelden. Der Antrag auf Freistellung soll dem Arbeitgeber sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
  • Nach Beendigung des Bildungsurlaubs erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen vorlegen müssen.

Über die besonderen Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube hinaus gelten die Regelungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen.

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