Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

  • Anmeldungen sind sofort nach Erscheinen der Programmveröffentlichung möglich. Sie können per Anmeldecoupon, Fax, E-Mail, Online-Anmeldeformular und telefonisch erfolgen. Ihre Anmeldungen bearbeiten wir grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs.
  • Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind.Ihre Anmeldung ist verpflichtend und stellt einen bindenden Antrag auf einen Vertragsschluss dar.
  • Mit der Anmeldebestätigung durch die VHS kommt der Vertrag unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl (siehe hierzu unter Pkt. 6 „Veranstaltungsvoraussetzungen“) zustande. Das bedeutet, dass der Vertrag endgültig erst mit Eintritt der Bedingung wirksam wird.
  • Belegen Sie einen Fortsetzungskurs, der sich über zwei oder mehr Semester erstreckt, besteht die Möglichkeit, sich vorab in Ihrem Kurs verbindlich für den Folgekurs anzumelden. 
  • Bitte kommen Sie auf jeden Fall zur 1. Veranstaltung, falls Sie wider Erwarten keine Mitteilung von der VHS erhalten haben. 
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die 1. Veranstaltung nicht als Probestunde gilt. Sollten Sie Zweifel bezüglich Ihrer Vorkenntnisse haben, nutzen Sie bitte unbedingt unsere Beratungsmöglichkeiten. 
  • Wer sich zum Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule anmeldet, sollte das 16. Lebensjahr vollendet haben. Veranstaltungen der Jungen Volkshochschule (JVHS) können von jungen Leuten im Alter von 13–18 Jahren besucht werden. Über Abweichungen werden Sie in den Angaben zu den einzelnen Kursen gesondert informiert. 

2. Beratung und Einstufung

  • Für die Bereiche Grundbildung und Deutsch als Fremdsprache bieten wir Ihnen persönliche Beratung an. Diese ist Voraussetzung für die Anmeldung.
  • Hinweise zu den Einstufungsberatungen für Fremdsprachen finden Sie auf den jeweiligen Sprachenseiten.

3. Entgelt und zusätzliche Kosten

  • Die Höhe des Teilnahmeentgelts für die einzelnen Veranstaltungen ist auf der jeweiligen Kursseite angegeben. 
  • Das Mindestentgelt beträgt pro Kurs 30 €, bei Veranstaltungen mit mehr als 29 Unterrichtsstunden 60 €.
  • Entgeltaufschläge, die bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (siehe 6.) entstehen können, sind ermäßigungsfähig. 
  • Zusätzliche Kosten wie Materialumlagen (MK), weitere Unterrichtsmaterialien, Nutzungspauschalen (NP), Modellgelder, Prüfungsgebühren, Lehrwerke etc. sind in voller Höhe ohne Ermäßigung zu zahlen. 

4. Entgeltermäßigung

Sie können eine Ermäßigung bis maximal zur Höhe des Mindestentgeltes auf das Entgelt, nicht jedoch auf die zusätzlichen Kosten (siehe Nr. 3) erhalten, wenn Sie am Tag Ihrer Anmeldung einer der unten genannten Personengruppen angehören. Die Ermäßigung ist an Ihre Person und an die Veranstaltungen, die Sie buchen, gebunden und auf andere Personen nicht übertragbar.

  • Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse. 
  • Schwerbehinderte mit mind. 50 % Behinderungsgrad erhalten eine Ermäßigung von 25 % auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse. 
  • Rentner/innen, Pensionär/innen oder Personen über 65 Jahre erhalten eine Ermäßigung von 10 % auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse. 
  • Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/innen, Eltern mit dem niedrigsten Kita-Gebührensatz, Eltern mit dem niedrigsten Gebührensatz für die ganztägige Betreuung in Schulen, Empfänger/innen von Existenzgründerzuschuss und Au-Pair erhalten eine Ermäßigung von 25 % auf das Entgelt für alle gebuchten Kurse. 
  • Empfänger/innen von Bürgergeld (früher "Arbeitslosengeld II"), Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und deren Ehepartner ohne eigenes Einkommen erhalten zwei Kurse pro Kalenderjahr zum Mindestentgelt. Ab dem dritten Kurs erhalten sie eine Ermäßigung von 25 % auf das Entgelt für alle weiteren gebuchten Kurse. 
  • Haben Sie ein niedriges Einkommen, erhalten Sie auf Antrag zwei Kurse pro Kalenderjahr zum Mindestentgelt. Ab dem dritten Kurs erhalten Sie ebenfalls auf Antrag eine Ermäßigung von 25 % auf das Entgelt für alle weiteren gebuchten Kurse. 
  • Für Alphabetisierungskurse in den beiden Bereichen Grundbildung und Deutsch als Fremdsprache entfällt das Mindestentgelt für Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, Empfänger/innen von Sozialhilfe und für Teilnehmer/innen mit niedrigem Einkommen (auf Antrag).
  • Veranstaltungen der Jungen VHS werden bereits zu einem ermäßigten Entgelt angeboten. Eine weitere Ermäßigung ist nur bei Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Teilnehmenden mit geringem Einkommen entsprechend den Teilnahmebedingungen möglich.

Es kann nur ein Ermäßigungsgrund pro Anmeldung in Anspruch genommen werden. Bei Anmeldungen, für die Ihre Firma das Entgelt übernimmt, ist keine Ermäßigungsmöglichkeit gegeben.

Möchten Sie eine Entgeltermäßigung in Anspruch nehmen, senden Sie uns bitte die entsprechenden Belege mit der Anmeldung zu oder legen Sie diese bei der Anmeldung im VHS-Zentrum vor (z.B. Studienausweis, Azubi-Card, Freiwilligendienstausweis, Schülerausweis, Ausbildungsvertrag, Azubi Card, Schwerbehindertenausweis, Rentenausweis, Ausweis, Kita-Bewilligungsbescheid des Jugendamtes, Bewilli­ gungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit und Besucherkarte, Leistungsbescheid des Sozialamtes, Sozialkarte, Wohngeldbescheid). Fehlen die o.g. Unterlagen, werden Sie als Vollzahler/in gebucht. Reichen Sie in diesem Fall die erforderlichen Unterlagen bitte unbedingt spätestens bis zum 2. Veranstaltungstag, bei Wochenendveranstaltungen bis 1 Tag nach Veranstaltungsende ein. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht berücksichtigt werden und es ist das volle Entgelt zu zahlen.

Maßgebend ist das Eingangsdatum bei der VHS.

Rabatte, die im Rahmen von Sonderaktionen gewährt werden, fallen unter spezielle Bedingungen, die Sie in den VHS-Zentren erfragen können.

5. Zahlung

Das Teilnahmeentgelt wird mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin in voller Höhe fällig. Nach Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats wird das Entgelt von Ihrem Konto eingezogen, andernfalls erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung. Bei Kursbeginn vom 1. bis zum 15. des Monats wird das Entgelt am 8. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Bei Kursbeginn vom 16. bis zum Monatsende wird das Entgelt am 23. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird einige Tage spä­ ter die Lastschrift wiederholt und die Bearbeitung dieser Forderung unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen an ein Inkasso-Unternehmen übergeben. Dies geschieht ebenso mit offenen Forderungen aus ausstehenden Überweisungen. In diesem Fall können Ihnen weitere Kosten entstehen.

Beträgt das Entgelt einer Veranstaltung mehr als 150 €, räumt die VHS Ihnen die Möglichkeit einer Teilzahlung ein. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem VHS-Zentrum.

Hinweis: Innerhalb von acht Wochen nach Belastungsdatum können Sie die Erstattung des belasteten Betrages von Ihrem Kreditinstitut verlangen. Es gelten dabei die Bedingungen Ihres Kreditinstituts.

Widerruf: Bis zur Ausführung der Lastschrift können Sie der VHS das SEPA-Lastschriftmandat entziehen.

6. Veranstaltungsvoraussetzungen

  • Veranstaltungen können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
  • Haben sich weniger Teilnehmende angemeldet, entscheidet die VHS im Einzelfall darüber, ob der Kurs trotz geringer Teilnehmerzahl durchgeführt werden soll. In diesem Fall wird Ihnen die VHS einen neuen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit einem erhöhten Entgelt machen.
  • Wird eine laufende Veranstaltung aus von der VHS zu vertretenden Gründen abgebrochen, wird das Entgelt anteilig zurückgezahlt. Eine Erstattung ggf. weiterer, individueller Kosten der Teilnehmenden erfolgt nicht. 
  • Die VHS behält sich für alle von ihr genutzten Veranstaltungsorte das Hausrecht vor. Unter bestimmten – gesondert geregelten – Bedingungen können Teilnehmer/innen vom weiteren Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

7. Kursausfall

Fallen laufende Veranstaltungen bzw. einzelne Kursstunden aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen aus, so besteht auf Seiten der Teilnehmer/innen weder ein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Stunden noch ein Anspruch auf Zurückgewähr des anteiligen Entgeltes. Dies gilt insbesondere bei Kursausfällen aufgrund von höherer Gewalt.

8. Widerruf und Rücktritt

8.A. Gesetzliches Widerrufsrecht nach BGB

Ihr Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hamburger Volkshochschule, Schanzenstraße 75-77, 20357 Hamburg, Tel. 040 - 428414284, E-Mail: service@vhs-hamburg.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus­ übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8.B. Rücktrittsbedingungen der Hamburger Volkshochschule zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht

Wenn Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall Ihrem VHS-Zentrum schriftlich mit. Dabei müssen die u.g. Fristen eingehalten werden. Mündliche oder telefonische Abmeldungen in einem VHS-Zentrum oder schriftliche, telefonische oder mündliche Hinweise an Ihre Kursleitung können wir leider nicht akzeptieren.

Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.

Die Rücktrittsfrist endet 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind Sie zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet.

Bei ausgefallenen Veranstaltungen entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten durch einen verspäteten Rücktritt. Das Rücktrittsrecht für Veranstaltungen, die außerhalb Hamburgs durchgeführt werden, wird im Einzelfall gesondert geregelt. Maßgebend ist das Eingangsdatum Ihrer Kursstornierung bei der VHS.

Für Prüfungen, Bildungsurlaube, Xpert-Business-Webinare gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen. Sollte Ihre Stornierung rechtzeitig eingegangen sein und Sie haben bereits bezahlt, wird Ihnen selbstverständlich das Entgelt erstattet.

9. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist für die Dauer der gebuchten Veranstaltung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

10. Umbuchung

Wenn Sie einen Kurs bis 7 Tage vor Beginn wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr VHS-Zentrum. Nach dieser Frist ist ein Wechsel nur vor dem 3. Veranstaltungstag möglich und bedarf einer Vereinbarung. Wenden Sie sich dafür bitte an das VHS-Zentrum. Eine Umbuchung ist nur möglich, soweit im gewünschten Kurs ein Platz zur Verfügung steht. Bei Wochenendkursen und Kursen mit bis zu 5 Terminen ist ein Wechsel nur bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn möglich.

11. Teilnahmebescheinigung

Wünschen Sie eine Teilnahmebescheinigung über Ihre regelmäßige Teilnahme, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Kursleitung. Für Teilnahmebescheinigungen, die Sie erst nach Ende der Veranstaltung beantragen, fallen Bearbeitungskosten in Höhe von 5 € an.

12. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen der Anmeldung übermitteln, zum Zwecke der Erbringung und Verbesserung unserer Leistungen - einschließlich Kundenbefragung - und für Ihre zukünftige Betreuung mit Informationen rund um das Angebot der VHS per Post. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir mit Ihrer Zustimmung, um Sie in unserem Newsletter über Kurse und Angebote zu informieren. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken statt. Wenn Sie gar keine Informationen über Angebote und Dienstleistungen der VHS wünschen, können Sie uns dieses jederzeit formlos mitteilen, z.B. per Mail an newsletter@vhs-hamburg.deoder schriftlich an eines der VHS-Zentren.

13. Haftung

Die Teilnehmenden besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Die VHS übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen der Kursteilnehmer/ -innen, es sei denn, dass die VHS den Unfall der Person durch fahrlässige Pflichtverletzung, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.

14. Exkursionen, Studienreisen

Bei den im Rahmen der Veranstaltungen angebotenen Exkursionen und bei Studienreisen tritt die VHS im Sinne des Reisevertragsrechts nur als Vermittlerin auf, es sei denn, es ist anders geregelt.

15. Wechsel der Kursleitung

Die VHS behält sich vor, aus wichtigen Gründen Kurse mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen sowie den Veranstaltungsort zu wechseln. Daraus entsteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

16. Gutschein

Die VHS bietet die Möglichkeit, Geschenkgutscheine für Veranstaltungen zu erwerben. Für Gutscheine gelten besondere Geschäftsbedingungen, die in den VHS-Zentren eingesehen werden können.

Insbesondere gilt:

Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an einer oder mehreren Veranstaltungen bis zum Gesamtwert des Gutscheins. 

Nach einer Frist von 3 Jahren (nach dem Ausstellungsdatum) verfällt der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins. 

Der Besitz eines Gutscheins berechtigt nicht zur Teilnahme an einer ausgebuchten Veranstaltung. 

Der Gutschein ist bei Erwerb sofort zu bezahlen. 

Gutscheine können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld oder Rückzahlung von Geld eingetauscht werden.

Was Sie sonst noch wissen sollten

  • Weiterbildungsberatung:

Wir beraten Sie durch unsere Fachkräfte in den VHS-Häusern.

  • Sie möchten sich beruflich weiterbilden?

Sie finden Angebote in den Bereichen "Betriebswirtschaft/Professionalität und Persönlichkeit" und "Privates Wirtschaften und Recht" sowie unter den Stichworten EDV, Fremdsprachen und Mathematik.

  • Zertifikate

In vielen Veranstaltungen können Sie an einer Prüfung teilnehmen und ein Zertifikat erwerben.

Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube/Xpert-Business-Webinare

Die Teilnahme an Bildungsurlauben ist grundsätzlich für Arbeitnehmer/innen vorgesehen. Sofern Restplätze vorhanden sind, können auch andere Teilnehmer/innen berücksichtigt werden. Bei den im Rahmen von Bildungsurlauben angebotenen Exkursionen und Reisen u. Ä. tritt die VHS im Sinne des Reisevertragsrechts nur als Vermittlerin auf, es sei denn, es ist anders geregelt. Es gelten die jeweiligen Rücktrittsbedingungen des Reiseveranstalters gemäß Reisevertragsrecht.

Anspruch

Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz vom 21. Januar 1974 haben Sie einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in Hamburg haben und bereits länger als ein halbes Jahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Sie können dann innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Tage Bildungsurlaub nehmen, der nicht von Ihrem Erholungsurlaub abgezogen werden und Ihnen auch sonst keine beruflichen Nachteile bringen darf.

Anmeldung

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung möglichst frühzeitig an das entsprechende VHS-Zentrum. Geben Sie bitte an, ob Sie eine Anmeldebestätigung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz oder eines anderen Bundeslandes brauchen. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung. Bitte legen Sie diese vor, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung für den Bildungsurlaub anmelden. Der Antrag auf Freistellung soll dem Arbeitgeber sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Zahlung

Durch die Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts. Nach Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats wird das Entgelt von Ihrem Konto eingezogen, andernfalls erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung. Bei Kursbeginn vom 1. bis zum 15. des Monats wird das Entgelt am 8. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Bei Kursbeginn vom 16. bis zum Monatsende wird das Entgelt am 23. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird einige Tage später die Lastschrift wiederholt und die Bearbeitung dieser Forderung unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen an ein Inkasso-Unternehmen übergeben. Dies geschieht ebenso mit offenen Forderungen aus ausstehenden Überweisungen. In diesem Fall können Ihnen weitere Kosten entstehen. Beträgt das Entgelt einer Veranstaltung mehr als 150 €, räumt die VHS Ihnen die Möglichkeit einer Teilzahlung ein. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem VHS-Zentrum.

Hinweis: Innerhalb von acht Wochen nach Belastungsdatum können Sie die Erstattung des belasteten Betrages von Ihrem Kreditinstitut verlangen. Es gelten dabei die Bedingungen Ihres Kreditinstituts.

Widerruf: Bis zur Ausführung der Lastschrift können Sie der VHS das SEPA-Lastschriftmandat entziehen.

Entgeltermäßigung

Einzelheiten siehe allgemeine Teilnahmebedingungen. Das Mindestentgelt beträgt 75 €. Zusätzliche Kosten wie Materialumlagen (MK), weitere Unterrichtsmaterialien, Nutzungspauschalen (NP), Prüfungsgebühren, Lehrwerke etc. sind von Ermäßigungen ausgeschlossen. Bildungsurlaube sind auf der jeweiligen Kursseite gekennzeichnet.

Bescheinigung

Nach Beendigung des Bildungsurlaubs erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen vorlegen müssen.

Versicherung

Wir weisen darauf hin, dass Sie im Bildungsurlaub nicht durch die VHS versichert sind. Wir empfehlen Ihnen bei einem Bildungsurlaub außerhalb Hamburgs den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung und einer Reise-Unfallversicherung.

Rücktritt

Bei Bildungsurlauben, die in Hamburg stattfinden, können Sie bis 14 Tage vor Beginn schriftlich zurücktreten. Die Rücktrittsfrist für Veranstaltungen, die außerhalb Hamburgs stattfinden, beträgt in der Regel 4 Wochen, im Einzelfall können längere Rücktrittsfristen gelten. Über die besonderen Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaube hinaus gelten die Regelungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen, auch einsehbar unter www.vhs-hamburg.de.

Xpert-Business-Webinare

Bei Xpert Business Webinaren gelten gesonderte Rücktrittsfristen. Sie können bis 14 Tage nach Beginn der Webinar-Reihe von Ihrer Buchung zurücktreten, sofern Sie bis dahin maximal 1 Webinar live besucht haben.

Sonderrabatte

Für Neukundinnen und Neukunden: Mit Ihrer BUDNI Karte erhalten Sie einen Willkommensrabatt von 20%* bei der erstmaligen Anmeldung zu einem VHS-Kurs.

Zusatzentgelte (Materialumlagen (MK), Nutzungspauschalen (NP), Modellgelder, Prüfungsgebühren, Lehrwerke etc.) sind in voller Höhe ohne Ermäßigung/Rabattierung zu zahlen.


*) Das Angebot gilt für alle Regelkurse**. Bereits vorliegende Anmeldungen können nicht nachträglich rabattiert werden. Eine Kombination mit anderen Vergünstigungen ist nicht möglich. 

Bei der persönlichen Anmeldung zeigen Sie bitte Ihre BUDNI Karte vor. Anmeldungen auf dem Postweg legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Karte bei. Bei Internet-Anmeldungen schicken Sie uns eine Datei im Anhang oder senden Sie uns bitte auf dem Postweg nachträglich, vor Beginn des Kurses, eine Kopie Ihrer BUDNI Karte zu. Für die BUDNI-Spendenkarte erfolgen die Nachweise analog zur BUDNI-Karte. Bei Nutzung der BUDNI-App senden Sie uns bitte einen Screenshot Ihrer Kundennummer.

**) Gilt nicht für: die bereits preisreduzierten Deutschkurse A1 und A2 im offenen Angebot sowie Auftragsmaßnahmen, wie z.B. Kooperationskurse mit Universitäten.
 

Kurse des VHS-Vereins Hamburg Ost e.V.

Kurse, die mit einem „RVO“ gekennzeichnet sind, sind Veranstaltungen des Volkshochschulvereins Hamburg Ost e.V. Für diese Kurse gelten abweichende Teilnahmebedingungen des Vereins, die Sie in der Geschäftsstelle des Vereins, Berner Heerweg 183, einsehen können.

Gerichtsstand Hamburg

Stand: 16.08.2023

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