Integrationskurse

Informationen / häufig gestellte Fragen

Informationen zu Integrationskursen

Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Diese Kurse können als Intensivkurse auch von Teilnehmern besucht werden, die nicht vom BAMF gefördert werden, sofern nicht alle Plätze von geförderten Teilnehmern beansprucht werden.

Was ist ein Integrationskurs?

Ein Integrationskurs besteht aus

  • 600 Unterrichtsstunden Deutschkurs (900 Unterrichtsstunden im Alphabetisierungskurs)
  • 100 Unterrichtsstunden Orientierungskurs (Politik, Kultur und Geschichte Deutschlands)
    mit dem Abschlusstest Leben in Deutschland (LiD)
  • Abgeschlossen wird der Integrationskurs mit der Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), skaliert von A2 bis B1.

Wie ist der allgemeine Integrationskurs aufgebaut?

Jedes Kursmodul (100 Unterrichtsstunden á 45 Min.) dauert ca. 6 Wochen und hat in der Regel 16 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der Unterricht findet meist an 4 Tagen pro Woche statt - entweder vormittags oder nachmittags. Abendkurse finden drei Mal wöchentlich statt.

Stufe GERUnterricht je ModulStufe BAMF
A1 - A23x100 UnterrichtsstundenBasiskurs
A2 - B13x100 UnterrichtsstundenAufbaukurs
 100 UnterrichtsstundenOrientierungskurs
ZERTIFIKAT /Abschluss Deutsch-Test für Zuwanderer

Wo und wann finden die Integrationskurse statt?

Sie können bis zu zehn Mal im Jahr in ein Modul einsteigen.
Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin für die persönliche Anmeldung>>

Kurszeiten in Hamburg Mitte/Nord
vormittags (4-5x wöchentlich): 9.45 – 13.00 / 14.00 Uhr
nachmittags (4x wöchentlich): 14.00 - 17.15 Uhr / 14:30 - 17:45 Uhr
abends (3x wöchentlich): 18.00 - 21.15 Uhr

Kurszeiten in Harburg/Heimfeld
vormittags (4x wöchentlich): 9.30 – 12.45
nachmittags (4x wöchentlich): 14.30 – 17.45 Uhr
abends (3x wöchentlich): 18.00 - 21.15 Uhr

Kursorte in Hamburg Mitte/Nord
Karolinenviertel, Karolinenstraße
Schanzenviertel, Schanzenstraße
Barmbek, Poppenhusenstraße
Barmbek, Saarlandstraße
Altona-Nord, Kieler Straße

Kursorte in Harburg/Heimfeld
Harburg Carrée, Eddelbüttelstraße
Heimfeld, Bissingstraße

Kursort in Steilshoop
VHS im Campus Steilshoop, Gropiusring

Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?

Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Für die Teilnahme am Integrationskurs brauchen Sie eine Teilnahmeberechtigung. Die Teilnahmeberechtigung erhalten Sie von der Ausländerbehörde oder von Ihrem Jobcenter.

Gefördert werden:

  • Neu zugewanderte Ausländer/-innen, die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und auf Dauer in Deutschland leben. Die Ausländerbehörde stellt eine Teilnahmeberechtigung (mit Verpflichtung) aus.
  • Personen, die durch das Jobcenter zur Teilnahme berechtigt/verpflichtet wurden.
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer/-innen und EU-Bürger/-innen sowie deutsche Staatsangehörige können eine Berechtigung für die Teilnahme beim Bundesamt beantragen.
  • Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete nach §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG.

Interessierte ohne eine Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung können als Selbstzahler (458 € pro Modul) teilnehmen, sofern nicht alle Plätze von geförderten Teilnehmern beansprucht werden.Für Menschen mit ungesichertem Aufenthalt übernimmt das Flüchtlingszentrum ggf. die Kosten von bis zu 300 Stunden. Aufgrund der begrenzten Anzahl an verfügbaren Plätzen hat die Hamburger Volkshochschule für diese Zielgruppe ein eigenes Angebot konzipiert (DuA).

Was kostet die Teilnahme mit Teilnahmeberechtigung?

  • Die Teilnahme ist kostenlos, wenn Sie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach AsylbLG oder sonstige Sozialleistungen beziehen oder Geringverdiener sind. Sie stellen dann mit unserer Hilfe und den entsprechenden Nachweisen einen Antrag auf Kostenbefreiung beim Bundesamt (BAMF). Bitte bringen Sie einen aktuellen Nachweis über den Leistungsbezug vom Jobcenter oder Sozialamt mit. Die Kostenbefreiung wird grundsätzlich erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt, niemals rückwirkend.
  • Sie bezahlen 229 € pro Modul, wenn Sie keinen Anspruch auf Kostenbefreiung haben.
  • Für den Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden zahlen Sie ebenfalls 229 €, wenn Sie keinen Anspruch auf Kostenbefreiung haben.
  • Der abschließende Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist für alle Teilnehmenden mit Teilnahmeberechtigung kostenlos.
    Für eine Prüfungswiederholung werden ggf. Gebühren fällig.

Was kostet die Teilnahme ohne Teilnahmeberechtigung?

Die Teilnahme als Selbstzahler ist nur gestattet, wenn nicht alle Plätze durch Teilnehmende mit einer Zulassung belegt wurden.
Selbstzahler zahlen 458 € je Kursmodul von 100 Unterrichtsstunden.
Der abschließende Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) kostet 125 €.

Wo kann ich mich zum Integrationskurs anmelden?

Die Anmeldung ist nur persönlich möglich im VHS-Zentrum Deutsch als Fremdsprache Nord, im VHS-Zentrum Deutsch als Fremdsprache Harburg oder im VHS-Haus Heimfeld.
Auf Grundlage eines Einstufungstests entscheiden wir, mit welchem Kursmodul Sie beginnen können.
Bitte buchen Sie hier einen Termin für die persönliche Einstufung und Anmeldung>>

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

  • ggf. eine Teilnahmeberechtigung (ausgestellt vom Jobcenter, der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt)
  • ggf. den entsprechenden Leistungsbescheid, damit Sie eine Kostenbefreiung beantragen können bzw. einen Nachweis über geringes Einkommen (Arbeitsvertrag/Steuerbescheid)
  • eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels (Aufenthaltskarte oder Reisepass ) bzw. Ihren Personalausweis.

Was kann ich machen, wenn ich die Abschlussprüfung nicht mit B1 bestanden habe?

Im Rahmen des Integrationskurses besteht die Möglichkeit bis zu 300 Stunden zu wiederholen, wenn die Abschlussprüfung DTZ nicht mit B1 bestanden wurde. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung. Bitte bringen Sie hierfür Ihr Prüfungsergebnis mit sowie für einen Antrag auf Kostenbefreiung ggf. einen Leistungsbescheid (vom Jobcenter oder Sozialamt).

Bekomme ich Geld für eine Fahrkarte?

Wenn Sie für die Teilnahme am Integrationskurs von den Kosten befreit wurden, können Sie zusätzlich einen Fahrtkostenzuschuss beim BAMF beantragen. Genehmigt wird der Antrag nur, wenn Ihr Kursort mehr als 3km von Ihrem Wohnort entfernt ist. Bei jedem Kursortwechsel muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Fahrkostenzuschuss immer erst für das auf die Antragstellung folgende Modul genehmigt werden kann, niemals rückwirkend. Die Auszahlung der Fahrtkosten findet erst nach Modulende statt. Wir leiten den Zuschuss an Sie weiter, sobald er vom Bundesamt ausgezahlt wurde. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Bankverbindung mit.

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